Informationen zum Batteriegesetz
Hinweise zu Batterien:
Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, ist gemäß der BattG
(Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582) gesetzlich verpflichtet,
die folgenden Hinweise zu geben:
Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle, d.h. in unserem
Ladenlokal Seelower Str. 5, 10439 Berlin oder in den dafür vorgesehenen
Rücknahmestellen (z.B. bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern)
unentgeltlich zurückgegeben werden. Endnutzer sind zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Die Symbole bedeuten, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Die chemischen Symbole Cd, Hg und Pb stehen für Cadmium, Quecksilber
und Blei und werden unterhalb des Symbols der durchgekreuzten Mülltonne
angezeigt. Bei den Schadstoffen handelt es sich um Schwermetalle, mit denen die
Umwelt nicht belastet werden darf.
Hinweise zum ElektroG
„Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte
Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und
Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden,
mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als
Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass
solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind,
sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme
zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz "ElektroG" vom 23.März 2005
verkaufen wir nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche
sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine
insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung
ihrer Elektrogeräte nachweisen können.“